Amtssignatur
Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die GEMEINDE SPITAL AM SEMMERING auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-Government-Gesetz (E-GovG) die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur
Veröffentlichung der Bildmarke:
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde SPITAL AM SEMMERING gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier
Elektronische Signaturprüfung:
Über die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH stellt der Bund ein kostenloses Prüfservice zur Verfügung, um die Echtheit der aufgebrachten Amtssignatur/Amtssiegel zu überprüfen.
http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Spital am Semmering:
Adresse: A-8684 Spital am Semmering, Bundesstraße 16
Telefon: +43 3853 323
E-Mail: gemeinde@spital-semmering.gv.at
UID-Nummer: ATU59451578
Rechtsmitteleinbringung:
persönlich / postalisch (Original): 8684 Spital am Semmering, Bundesstraße 16
E-Mail-Anhang im PDF-Format (Dateigröße max. 10 MB): gemeinde@spital-semmering.gv.at